Neue Klagen aufgrund der abgeschalteten Server von Ubisofts The Crew rückt das Thema „Spielebesitz“ wieder in den Vordergrund

Wem gehört ein Spiel? Die IP, die Intellectual Property, dahinter ganz klar dem Entwickler beziehungsweise dem Publisher. Doch sobald man als Konsument mit Geld für eine Kopie des Spiels bezahlt, sollte man zumindest auf einem physischen Medium das Anrecht besitzen, dieses Spiel zu zocken, wann auch immer man will. Zwei Kalifornier, die das genau so sehen, haben nun eine Klage gegen Ubisoft eingereicht, nachdem das Unternehmen die Server für das 2014 für PS4 und Xbox One veröffentlichte Open-World-Rennspiel The Crew abgeschaltet hat, wodurch es unmöglich wurde, den Titel zu spielen.

The Crew: 2014 veröffentlicht – heute nicht mehr spielbar

Wir erinnern uns: 2014 brachte Ubisoft The Crew als Open-World- und Always-Online-Rennspiel mit einer Kampagne und einem Multiplayer-Modus auf den Markt. Es war ein einigermaßen erfolgreiches Spiel für Ubisoft und zog zwei Fortsetzungen nach sich – The Crew 2 und Crew: Motorfest. Doch im Dezember 2023 nahm Ubisoft das Rennspiel aus den digitalen Läden und schaltete im April des darauffolgenden Jahres die Server komplett ab. Das bedeutet, dass man das Spiel nicht mehr spielen kann, selbst wenn man eine physische Kopie davon besitzt.

Matthew Cassell und Alan Liu haben deshalb am 4. November vor einem Bundesgericht eine Klage eingereicht. Die Hauptbeschwerde in der kürzlich eingereichten Klage lautet, dass die beiden Kläger glauben, dass Ubisoft die Verbraucher „getäuscht“ hat, indem sie ihnen sagten, sie würden ein Spiel kaufen, obwohl sie in Wirklichkeit nur eine „begrenzte Lizenz“ „gemietet“ haben. Die Klage besagt auch, dass Ubisoft „Salz in die Wunde“ streute, indem es den Einzelspieler-Teil von The Crew nicht offline spielbar machte.

Anklageschrift vergleicht das Spiel mit einem Flipper

Die Kläger bitten das Gericht um die Genehmigung, die Klage zu einer Sammelklage zu machen, damit sich auch andere Spieler beteiligen können. Die Klage zielt sowohl auf finanzielle Entlastung als auch auf Schadenersatz für diejenigen, die von der Abschaltung der The Crew-Server Anfang des Jahres betroffen waren.

„Stellen Sie sich vor, Sie kaufen einen Flipperautomaten und Jahre später müssen Sie feststellen, dass alle Paddles fehlen, der Flipper und die Bumper verschwunden sind und der Monitor, der stolz Ihren uneinholbaren Highscore anzeigte, entfernt wurde“, heißt es in der Klageschrift. „Es stellt sich heraus, dass der Flipperhersteller beschlossen hat, das Innere des Flippers auszuschlachten und Ihnen die Möglichkeit zu nehmen, das Spiel zu spielen, das Sie gekauft haben und von dem Sie dachten, dass es Ihnen gehört.“

Anfang dieses Jahres führte die Entscheidung von Ubisoft, die Server von The Crew abzuschalten und unspielbar zu machen, zu einem Sturm im Internet und rief eine Bewegung namens „Stop killing games“ ins Leben, die sich gegen die anhaltende Praxis von Unternehmen wendet, Online-Spiele abzuschalten und sie unspielbar zu machen. Derzeit sucht diese Gruppe nach Unterschriften, um die Gesetzgeber der Europäischen Union zu zwingen, sich direkt mit dem Problem zu befassen.

Darüber werden wohl Politiker und möglicherweise auch Gerichte in nächster Zeit beraten und entscheiden. Letztlich könnte das Schicksal von The Crew auf diese Art ein Wende- oder zumindest der Ausgangspunkt einer Diskussion über die Rechte von Gamern und die Pflichten von Spiele-Publishern werden.

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Written by: Julian Bieder

Retro-Zocker, RPG-Allrounder und eifriger Trophäenjäger

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