Das Bezirksgericht Hermagor hat im Bezug auf Fifa Lootboxen entschieden, dass Sony einem Kunden die Kosten dafür zurückerstatten muss (hier auch unser Artikel zur Lootbox Sucht). Die Musterklage, die vor zwei Jahren von Padronus (bekannt für Prozessfinanzierungen im Glücksspielbereich) und der Anwaltskanzlei Salburg eingereicht wurde, ist damit natürlich noch nicht zuende, da Sony wahrscheinlich den gesamten Instanzenzug nutzen wird. Im konkreten Fall ging es zwar nur um 338,26 Euro, allerdings entschied das Gericht, dass die Packs als konzessionspflichtiges Glücksspiel zu qualifizieren sind.
Damit wäre weiteren Klägern Tür und Tor geöffnet ihre Kosten für diese und andere Lootboxen zurückzufordern. Interessant ist auch die Begründung des Gerichts, dass das Handeln der Fußballspieler auf dem spieleinternen Zweitmarkt als „vermögenswerte Leistung“ im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes sieht. Da Sony aber keine Konzession besitzt, sind die entstandenen Verträge zwischen Kunden und Sony nichtig und damit rückabzuwickeln.
Dieses Urteil hätte in seiner Form damit aber auch Auswirkungen auf viele andere Hersteller, die Lootboxen in einer ähnlichen Form anbieten. Man denke hierbei zum Beispiel an Valve mit Counterstrike. Es bleibt abzuwarten, wie höhere Instanzen entscheiden werden und ob es dann in Österreich ein ähnliches Verbot wie in Belgien und den Niederlanden gibt.