China: Vorreiter beim digitalen Erbe

In China haben mehrere Gerichte entschieden, dass digitale Vermögenswerte wie Spielkonten, In-Game-Gegenstände, Mikrotransaktionen, Bitcoin und bestimmte Social-Media-Konten vererbbar sind. Nach Auffassung der Gerichte besitzen diese digitalen Güter einen wirtschaftlichen Wert und gelten daher als Eigentum.

Ein bekanntes Beispiel ist der sogenannte Golden Blade“-Fall aus dem Jahr 2009. Nach dem Tod eines Spielers wollte seine Ehefrau einen seltenen Gegenstand aus dem Online-Spiel Zhengtu verkaufen. Obwohl der Gegenstand nur mit Hilfe einer anderen „Ehefrau“ innerhalb des Spiels erlangt worden war, entschied das Gericht, dass die reale Ehefrau die rechtmäßige Erbin ist. Da die Mitspielerin ebenfalls wesentlich zum Erwerb des Gegenstands beigetragen hatte, wurde der Erlös zwischen beiden je zur Hälfte aufgeteilt.

In einem weiteren Urteil aus dem Jahr 2024 bestätigte ein chinesisches Gericht, dass unter anderem Bitcoin, ein Spielkonto im Wert von rund 200.000 RMB (etwa 30.000 US-Dollar) sowie die wirtschaftlichen Rechte an einem Social-Media-Konto Teil des Nachlasses sind. Unternehmen beriefen sich zwar auf ihre Nutzungsbedingungen, wonach Konten nicht übertragbar seien, doch das Gericht erklärte solche Klauseln für unwirksam, wenn sie gesetzliche Erbrechte einschränken. Plattformen müssen Erben bei der Übertragung unterstützen und dürfen lediglich einen angemessenen Verwaltungsaufwand berechnen.

Es zeigt, dass China digitale Vermögenswerte zunehmend wie klassisches Eigentum behandelt und damit deren Vererbung rechtlich schützt – ein Ansatz, der sich deutlich von der Praxis vieler westlicher Staaten unterscheidet.

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Written by: Stefan

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